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Sehenswert


Jedem Arbeitnehmer steht Erholungsurlaub zu. Die Fristen regelt das Arbeitsrecht. Jedem Arbeitnehmer stehen danach 24 Werktage Mindesturlaub zu, wobei die Samstage als Werktage zählen. Bereits nach sechs Monaten Beschäftigung entsteht ein voller Urlaubsanspruch.

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